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   BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92   

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BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92 (https://dejure.org/1996,13287)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92 (https://dejure.org/1996,13287)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 1 BvR 1244/92 (https://dejure.org/1996,13287)
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  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit der Apothekerwerbung sind durch den Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - hinreichend geklärt.

    Zwar haben die Berufsgerichte die Verurteilung des Beschwerdeführers weit überwiegend auf Vorschriften der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg gestützt, die mittlerweile wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sind (Nichtigerklärung von § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 durch den Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster und zweiter Spiegelstrich BO in der Fassung vom 9. April 1986 durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - und - 1 BvR 1677/92 -).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92
    Eine Annahme der Verfassungsbeschwerde scheidet jedoch aus, weil sich absehen läßt, daß der Beschwerdeführer im Falle einer Zurückverweisung an das Landesberufsgericht in der Sache keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 12.09.1996 - 1 BvR 1677/92

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92
    Zwar haben die Berufsgerichte die Verurteilung des Beschwerdeführers weit überwiegend auf Vorschriften der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg gestützt, die mittlerweile wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sind (Nichtigerklärung von § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 durch den Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster und zweiter Spiegelstrich BO in der Fassung vom 9. April 1986 durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - und - 1 BvR 1677/92 -).
  • BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1848/91

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92
    Zwar haben die Berufsgerichte die Verurteilung des Beschwerdeführers weit überwiegend auf Vorschriften der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg gestützt, die mittlerweile wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sind (Nichtigerklärung von § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 durch den Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster und zweiter Spiegelstrich BO in der Fassung vom 9. April 1986 durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - und - 1 BvR 1677/92 -).
  • BVerfG, 12.09.1996 - 1 BvR 461/92

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

    Auszug aus BVerfG, 24.09.1996 - 1 BvR 1244/92
    Zwar haben die Berufsgerichte die Verurteilung des Beschwerdeführers weit überwiegend auf Vorschriften der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg gestützt, die mittlerweile wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sind (Nichtigerklärung von § 10 Nr. 11 BO in der Fassung vom 4. November 1970 durch den Beschluß des Ersten Senats vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - Nichtigerklärung von § 10 Nr. 15 erster und zweiter Spiegelstrich BO in der Fassung vom 9. April 1986 durch die Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 1996 - 1 BvR 1848/91 - und vom 12. September 1996 - 1 BvR 461/92 - und - 1 BvR 1677/92 -).
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